Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Tiroler Firmenlauf
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gilt für den vom Verein Tiroler Firmenlauf, Kranebitter Allee 20, 6020 Innsbruck (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Tiroler Firmenlauf (nachfolgend „Veranstaltung“) und regeln dass zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Verein Tiroler Firmenlauf unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
(3) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Tiroler Firmenlauf.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Der Tiroler Firmenlauf ist eine Veranstaltung, bei der Fair-Play und Spaß und nicht der Leistungsgedanke im Vordergrund steht.
(1) Startberechtigt ist prinzipiell jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen bzw. die Teilnahmebedingungen lt. AGBs erfüllt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine Teilnahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Nicht startberechtigt sind Begleitpersonen, die sich Fahrrädern, Rollerskates oder sonstiger Gefährte bzw. Hilfsmittel bedienen.
(2) Zur Teilnahme berechtigt sind in erster Linie Angestellte einer Firma, als FIRMENTEAMS und Mitarbeiter zusammen mit Kunden und Geschäftspartnern als BUSINESSTEAMS zugelassen. Unter dem Gesichtspunkt des FAIRPLAY ist jedoch die Teilnahme von Spitzenathleten (die Festlegung, wer als Spitzenathlet gilt obliegt dem Veranstalter), deren Anstellung weniger als 10 h/Woche beträgt bzw. seit weniger als 6 Monate vor Veranstaltung für das Unternehmen tätig sind, nur im Rahmen eines Businessteams möglich.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht der Missachtung des Fair-Plays, ein Team bzw. Teilnehmer aus der Wertung zu nehmen, zu disqualifizieren oder diese in einer Sonderwertung zu werten. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter bzw. der Rennleitung.
(4) Die persönliche Startnummer darf nicht verändert oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. .
(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
(6) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung ist nur online auf den Internetseiten des Veranstalters (www.tirolerfirmenlauf.at unter dem Menüpunkt Anmeldung) unter Angabe einer gültigen Email-Adresse möglich und kommt mit Abschicken der Anmeldungsbestätigung zustande. Anmeldungen per email werden nicht angenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.
(2) Mit Bestätigung der Anmeldung ist auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen, umgehenden Überweisung der Anmeldegebühr verbunden. Stornierungen sind prinzipiell nicht möglich
(3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung erfolgen.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(5) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(6) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen.
(7) Bestehen seitens des Veranstalters gegenüber einem Teilnehmer offene Forderungen entscheidet über die Verrechnung von Geldeingängen der Veranstalter. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehenden Widmungen grundsätzlich zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens zuzüglich Verzugszinsen verwendet.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Es steht jedoch im Ermessen des Veranstalters, die Veranstaltung wetterbedingt abzusagen bzw. abzubrechen. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Unfälle, Verletzungen, oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrten Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie eventuelle Änderungen anerkannt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf den Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.
§6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitnehmung erfolgt beim Tiroler Firmenlauf durch die Firma Race Result.
(2) Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme-Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(3) Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Wird die Startnummer von den TeilnehmerInnen vergessen, verloren oder nicht getragen besteht kein Recht auf Teilnahme. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so werden die TeilnehmerInnen disqualifiziert .
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Innsbruck.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
(4) Änderungen vorbehalten